Pressemitteilung vom Augsburger Klimacamp am 18.8.2022

Nach mehr als vier Monaten: Augsburger „Staatsschutz“ sieht keinen Aufklärungsbedarf

Pressemitteilung anlässlich Ablauf der in einer Dienstaufsichtsbeschwerde gestellten Frist

Mehr als vier Monate ist es nun her, dass die Abteilung „Staatsschutz“ der Augsburger Polizei mit einer Hausdurchsuchung in den intimen Schutzbereich des ehemaligen Bundestagskandidaten und Klimaaktivisten Alexander Mai (26) eingriff, seine privaten technischen Geräte sowie seinen Arbeitslaptop konfiszierte und sich so Zugang zu großen Teilen der vertraulichen digitalen Kommunikation der Augsburger Klimagerechtigkeitsbewegung verschaffte. Die Abteilung „Staatsschutz“ begründete ihren Übergriff damit, Mais Urheberschaft an einem Facebook-Kommentar nachweisen zu wollen – obwohl daran kein Zweifel bestand, da Mai den Kommentar bereits ein halbes Jahr zuvor unter seinem vollen Namen veröffentlichte und dies auch nicht bestritt.

Der Fall wurde wegen seines Bezugs zum Hamburger Pimmelgate-Skandal als „Pimmelgate Süd“ bekannt. In Hamburg hatte vergangenes Jahr ein Twitter-Nutzer mit der Nachricht „Du bist so 1 Pimmel“ seine Kritik an dem Verhalten von Hamburgs Innensenator Andy Grote in der Corona-Pandemie geäußert, woraufhin die Polizei unter den Augen der verängstigen Tochter eine Hausdurchsuchung vorgenommen und ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet hatte. Mai verlinkte in seinem Kommentar in Reaktion auf einen fremden- und frauenfeindlichen Post der AfD ein Zeitungsfoto zum Hamburger Pimmelgate.

Wie Ende Juli bekannt wurde, wurde das Hamburger Ermittlungsverfahren aber schon im März mit Verweis auf mangelndes öffentliches Strafverfolgungsinteresse eingestellt – die taz titelte „Zu klein für öffentliches Interesse“ – und die Hausdurchsuchung wurde vom Hamburger Landgericht für illegal erklärt.

AUGSBURGER „STAATSSCHUTZ“ SIEHT OFFENBAR KEINEN AUFKLÄRUNGSBEDARF

Genug Zeit für die Abteilung „Staatsschutz“ der Augsburger Polizei, findet Mai, um ihn um Entschuldigung für den Übergriff zu bitten und das Ermittlungsverfahren dem Hamburger Präzedenzfall folgend ebenfalls einzustellen, zumal der Sachverhalt bei ihm deutlich schwächer ausfalle. Doch es kam anders: Wie Anfang August bekannt wurde, trat die Augsburger Polizei mit einem neuen Verfahren gegen Mai sogar noch mal nach. In diesem wirft sie ihm trotz ordentlicher Schwärzung die rechtswidrige Veröffentlichung von Durchsuchungsbefehl und -protokoll vor.

Nun ließ die Polizei auch eine erste Antwortfrist der gestellten Dienstaufsichtsbeschwerde verstreichen (Volltext verfügbar). Die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde Anfang August von Mai und seinen Mitstreiter*innen, wie Janika Pondorf, in deren Kinderzimmer die Abteilung „Staatsschutz“ auch schon stand (Süddeutsche, Stern), gestellt. Hauptvorwurf: Die Beamten der Abteilung „Staatsschutz“ ließen Mai während der Hausdurchsuchung rechtswidrigerweise nicht mit seiner Anwältin telefonieren. Gegenüber Netzpolitik.org wies die Polizei diesen Vorwurf zwar zurück und behauptete, dem Klimaaktivisten sei ein polizeiliches Smartphone angeboten wurden, und auch gegenüber dem Bayerischen Rundfunk behauptete die Polizei, es gebe „keinerlei Hinweise auf kritikwürdiges Verhalten“; doch das von Mai veröffentlichte polizeiliche Durchsuchungsprotokoll bestätigt, dass Mai nicht telefonieren durfte.

BEARBEITUNG DER DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE VERSCHLEPPT

Laut den betroffenen Aktivist*innen gestand die Polizei auf telefonische Nachfrage ein, dass sie bislang noch nicht einmal begann, die Dienstaufsichtsbeschwerde zu bearbeiten. „Wie kann es sein, dass nach über zwei Wochen die Dienstaufsichtsbeschwerde noch nicht mal dem zuständigen Dienstvorgesetzten vorgelegt wurde? Wir hatten diesen benannt und die Beschwerde explizit an ihn adressiert. Im Übrigen hätte die Polizei in den vier Monaten auch initiativ tätig werden können. Die Polizei sieht offenbar keinen Aufklärungsbedarf“, schätzt Mai die Situation ein. „Wenigstens ein Zwischenbericht über die polizeiinternen Ermittlungen gegen die Beamten der Abteilung ‚Staatsschutz‘ wäre angebracht gewesen. Wie möchte die Polizei weitere umstrittene Vorstöße ihrer Abteilung ‚Staatsschutz‘ verhindern?“

Mai stellt diese Frage auch mit Blick auf einen neuen Vorstoß des „Staatsschutzes“, von dem er Kenntnis erlangte. In der Zielscheibe des neuen Vorfalls: friedlicher Einsatz für Gleichberechtigung und Sichtbarmachung von Sorge-Arbeit wie Erziehung und Altenpflege.