Pressemitteilung vom Augsburger Klimacamp am 5. Juni 2021

B17-Fahrraddemo: Stadt kassiert erneut Schlappe vor Bayerischem Verwaltungsgerichtshof

Für das neu gegründete Bürgerbündnis „Mobilitätswende Augsburg“ zeigte das Augsburger Klimacamp für diesen Sonntag 14:00 Uhr eine Fahrraddemo an, die in Teilen auch über die B17 verlaufen sollte. Die Stadt untersagte diesen Streckenverlauf. Nun bestätigte zunächst das Augsburger Verwaltungsgericht und anschließend der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zwei Eilverfahren, dass das Verbot der Stadt rechtswidrig war. Damit erliegt die Stadt abermals vor Gericht den Schüler*innen und anderen jungen und älteren Menschen des Augsburger Klimacamps.

„Mobilitätspolitik ist in Deutschland immer noch einseitig dem Partikularinteresse Auto ausgerichtet, alle anderen Fortbewegungsmittel gelten als Verkehr zweiter Klasse und werden unzureichend gefördert“, so Lucia Reng (21) vom Augsburger Klimacamp. „Am Sonntag setzen wir ein klares Zeichen für eine Mobilitätswende mit Fahrrad, Bus und Bahn sowie Gehwegen als zentrale Elemente.“

Rengs Mitstreiterin Stefanie Bauer (18) ergänzt: „Wir freuen uns, dass die Gerichte auch diesen Regelverstoß der Stadt höchstinstanzlich klar zurückwiesen und die unzähligen Seiten von juristisch fehlerhaften Scheinargumenten an sich abprallen ließen. Wenn es darum geht, unsere Versammlungsfreiheit einzuschränken, wird auch noch am Freitagnachmittag fleißig gearbeitet. Warum gibt es diese Initiative nicht bei der Umsetzung von Klimagerechtigkeitsmaßnahmen? Zur Finanzierung könnte unsere Stadtregierung mühelos dem Beispiel von Ex-Oberbürgermeister Kurt Gribl folgen und Augsburgs Anteile an Bayerngas und Erdgas Schwaben abstoßen. Deren dreckiges Geschäft mit fossilen Energieträgern ist unvereinbar mit dem Wahlkampfversprechen ‚Klimametropole Augsburg‘ von Oberbürgermeisterin Weber.“

Forderungen des Bürgerbündnisses „Mobilitätswende Augsburg“

  • gerechte Mobilitätswende im Ballungsraum Augsburg
  • sicheres, gut ausgebautes Radwegenetz
  • attraktiver, gut ausgebauter und erschwinglicher ÖPNV
  • ganztägiges Tempolimit auf der A8
  • Einführung von Schnellbuslinien nach dem Konzept „Verkehr 4.0“ von Michael Finsinger (verkehr4x0.de)

Zitat vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Absatz I.23 des Urteils)

„Das Verwaltungsgericht hat zu Recht und von der Beschwerde nicht beanstandet festgestellt, dass die Inanspruchnahme eines Teilabschnitts der B17 einen starken Bezug zu einem die Öffentlichkeit wesentlich interessierenden Versammlungsthema aufweist und insofern besonders schutzwürdig ist“

Zitat vom bayerischen verwaltungsgerichtshof (Absatz I.29 des Urteils)

„Umgekehrt sind die hier zu befürchtenden Einschränkungen im Hinblick auf den hohen Wert der Versammlungsfreiheit einerseits und die Bedeutung des Versammlungsthemas für die öffentliche Meinungsbildung gerade in der aktuellen gesellschaftlichen und politischen Diskussion andererseits in einer demokratischen Gesellschaft jedoch hinzunehmen […]. Das Recht „schnell von einem Ort zum anderen zu gelangen“, wie es die Beschwerdebegründung beschreibt, findet seine Grenzen auch in den verfassungsmäßigen Rechten anderer - hier der Versammlungsteilnehmer.“

Termin

Die Fahrraddemonstration über die B17 findet diesen Sonntag (6.6.2021) statt. Los geht es um 14:00 Uhr beim Plärrergelände. Die Route ist knapp 10 Kilometer lang und vom Bürgerbündnis „Mobilitätswende Augsburg“ familienfreundlich ausgelegt.